Hippo Token & Hippo Chat
Logo- und Markennutzungsrichtlinien
9. April 2026
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Diese Markennutzungsrichtlinien sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden und regeln in ihrer jeweils aktuellen Fassung die zulässige Verwendung der Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen der Open Hippo GmbH („Markenkennzeichen") gemäß § 6a der anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Die Open Hippo GmbH kann diese Richtlinien jederzeit mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse ändern. Kunden werden über Änderungen sieben Werktage vor deren Inkrafttreten informiert.
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Für alle zulässigen Verwendungen der Markenkennzeichen gelten folgende Regeln:
| Kategorie | Regeln |
|---|---|
| Freigegebene Assets | Es dürfen ausschließlich Markenkennzeichen verwendet werden, die direkt von der Open Hippo GmbH bezogen wurden (per Website-Download oder auf Anfrage). Selbst erstellte Reproduktionen oder Abwandlungen sind nicht zulässig. |
| Mindestgröße | Das Logo darf in der digitalen Verwendung nicht kleiner als 80 px Breite und im Druck nicht kleiner als 20 mm Breite reproduziert werden, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. |
| Schutzraum | Rund um das Logo ist ein Mindestschutzraum in der Größe der Höhe des Buchstabens „H" im Logo einzuhalten. Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine anderen Grafiken, Texte oder Abbildungen erscheinen. |
| Farbe | Das Logo ist in der Originalfarbversion (primäres Pink) zu verwenden. Eine einfarbig weiße Version ist auf dunklen Hintergründen zulässig. Sonstige Farbänderungen sind nicht gestattet. |
| Hintergrund | Das Logo ist auf einem einheitlichen, kontraststarken Hintergrund zu platzieren. Die Verwendung auf Fotohintergründen oder Texturen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. |
| Modifikationen | Strecken, Drehen, Hinzufügen von Effekten (Schatten, Konturen, Verläufe) sowie die Kombination des Logos mit anderen Logos oder Kennzeichen ist nicht gestattet. |
| Kontext | Das Logo darf nicht in einem Kontext verwendet werden, der den Eindruck einer Partnerschaft, eines Co-Brandings, eines Gemeinschaftsunternehmens, einer Empfehlung oder Förderung über die vertragliche Nutzung der Leistungen hinaus erwecken könnte (vgl. § 6a Abs. 4 der AGB). |
| Kennzeichnung | Sofern der Platz es erlaubt, sollte die Logonutzung durch den Zusatz „Powered by Hippo Token" oder „Powered by Open Hippo" in lesbarer Schrift begleitet werden. |
| Genehmigungspflicht | Die Verwendung in Werbekampagnen, Pressemitteilungen, Messematerialien oder anderen prominenten öffentlichen Kontexten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Open Hippo GmbH. |
Freigegebenes Logo
Das folgende Logo ist das für die Nutzung gemäß diesen Richtlinien freigegebene Markenkennzeichen:

Anfragen zu alternativen Dateiformaten (SVG, weiße Version) oder höher aufgelösten Assets sind an die Open Hippo GmbH zu richten.